AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Das Unternehmen Global Minds Aktiengesellschaft, Am Zirkus 2, 10117 Berlin, HRB 127956, Amtsgericht Frankfurt a.M. (nachfolgend „GMA“ oder „Plattformbetreiber“), vertreten durch den Vorstand, bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, ein betriebliches Weiterbildungs- und Informationscenter auf der von uns betriebenen online-Plattform (nachfolgend: „Businesscampus“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen für die Dauer des Dienstleistungsvertrages zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen GMA und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von GMA im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von GMA schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als rechtsverbindlich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von GMA in Textform per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Der Businesscampus ist eine Plattform für Unternehmen, die ein digitales Weiterbildungs- und Infocenter für ihre Mitarbeiter errichtet, ferner eine Plattform für Anbieter von Schulungsdienstleistungen und Experten. Der Businesscampus verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Unternehmer und Mitarbeitern, die Möglichkeit zum Upload von Videos, Texten und Grafiken wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung der Weiterbildung von Mitarbeitern und deren Information.

(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Businesscampus nach Zulassung des Nutzers gem. § 3;
(b) Ermöglichung eines Uploads von Videos, Texten, Dokumenten, Grafiken und interaktiven Lernfortschrittskontrollen sowie deren Streamen durch die Nutzer § 4;
(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern, Unternehmen und Mitarbeiter und Dienstleistern/ Kunden;
(d) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit GMA.

(3) Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit des Businesscampus für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein.

§ 3 Zulassung und Zugang zum Businesscampus
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Businesscampus ist die Zulassung durch GMA. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Businesscampus besteht nicht.

(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten bzw. Personendaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, ob er den Businesscampus für die Weiterbildung und Information seiner Mitarbeiter und/oder Angebot von Trainings- und Weiterbildungsangeboten nutzen möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen GMA und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Nutzer zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf dem Businesscampus einsehbar sind.

(3) Die jeweils anfallenden Lizenzen/Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. Mehrwertstellung, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.

(4) Über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte Unternehmens-Login hat der Nutzer die Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf dem Businesscampus zu ermöglichen.

(5) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber GMA und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, A alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

(6) GMA ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Businesscampus zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer GMA hierüber unverzüglich informieren. Sobald GMA von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird GMA den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. GMA behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird GMA den Nutzer hierüber unverzüglich per E-Mail informieren.
§ 4 Abschluss von Verträgen auf dem Businesscampus
(1) Die auf der Webseite Businesscampus.digital dargestellten Leitungen/Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Katalog der angebotenen Dienstleistungen und Content dar. Wenn Sie eine der angebotenen Dienstleistungen bestellen/nutzen möchten, unterbreiten Sie uns das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages (Inivitatio ad offerendum). Sie sind an Ihr Angebot für die Dauer von fünf Arbeitstagen an unserem Sitz gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne können wir die Annahme Ihres Angebots erklären.
Unser Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollte die bestellte Dienstleistung aus Gründen nicht verfügbar sein, die für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und wir unverschuldet von einem Lieferanten/ Anbieter von Dienstleistungen nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, dass eine Leistung nicht möglich ist und Ihnen die evtl. bereits gezahlte Vergütung unverzüglich erstatten.

(2) Unternehmen haben die Möglichkeit, Weiterbildungs- und Informationsinhalte auf ein individuell gestaltetes System eines Weiterbildungs- und Infocenters für die Mitarbeiter aufzuspielen und damit eine eigene digitale Akademie zu erstellen.

(2) Anbietern von Schulungsangeboten, Coachinginhalten, Trainings haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Unternehmen verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote eines Content Anbieters sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss des vom Anbieter ausgeschriebenen Vertrages. Soweit zwischen einem Unternehmer und Anbieter nichts anderes vereinbart ist, ist ein Anbieter mit Einstellung seines Angebotes in die Plattform weitere 30 Tage an sein Angebot gebunden. § 156 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Ein Unternehmer ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote er annehmen möchte. Sofern Unternehmer und Schulungsanbieter keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag zustande, wenn ein Unternehmer das Angebot eines Schulungsanbieters durch Abschicken einer Einzel- oder Rahmenvertragsbestellung annimmt.

(4) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(5) Für alle Transaktionen auf dem Businesscampus gilt ausschließlich die auf der Plattform des jeweiligen Businesscampus maßgebliche Systemuhrzeit.


(6) GMA behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. GMA wird die Nutzer des Businesscampuses über die Änderungen entsprechend per Mail informieren.
§ 5 Pflichten der Nutzer
(1) Die Eröffnung von Dienstleistungen sowie Angebote dürfen nicht erfolgen, wenn
(a) die Angaben so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;
(b) die Eröffnung oder Durchführung der Weiterbildung und dessen Angebot durch Schulungsanbieter nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Inhalte angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, etc GMA ist berechtigt, ein solches Weiterbildungs- oder Informationsangebot unverzüglich vom Businesscampus zu entfernen.

(2) Dienstleistungen oder Content, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, wie zum Beispiel eines Nachweises nach dem Fernunterrichtsgesetz, dürfen auf dem Businesscampus nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Dienstleistungen bzw. Contents aufgenommen wurde und die Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.

(3) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber GMA und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt GMA von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch GMA gemäß Datenschutzerklärung von GMA unter [https://businesscampus.digital/datenschutz/] informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.
§ 6 Abwicklung der auf dem Businesscampus geschlossenen Verträge
(1) Die Abwicklung von auf dem Businesscampus geschlossenen Verträgen von Dienstleistungen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. GMA übernimmt für die auf der Plattform geschlossenen Verträge über Weiterbildungs- oder Informationsangeboten weder eine Garantie für die Erfüllung der auf der Plattform zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Dienstleistungen. GMA trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

(2) GMA kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
§ 7 Haftung des Plattformbetreibers
(1) GMA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten: der Zugang zu den einzelnen Dienstleitungen wie Einrichtung von Mitarbeiterkonten, Upload-Möglichkeiten von Inhalten in das eigene Weiterbildungssystem. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen GMA bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von GMA nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt GMA keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet GMA nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von GMA auf dem Businesscampus erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von GMA.

(6) Soweit über den Businesscampus eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet GMA weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet GMA nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc
§ 8 Fremde Inhalte
(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf dem Businesscampus einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) GMA macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm angebotenen Dienstleistungen und Inhalte keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) GMA behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird GMA von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen GMA wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von GMA einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 9 Sonstige Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet,

(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen GMA umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Businesscampuses von GMA zu beeinträchtigen;

(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Businesscampus mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;

(d) Geschäfte auf dem Businesscampus ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Businesscampuses gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Businesscampus übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, GMA alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus GMA von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen GMA geltend machen.
§ 10 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch A; Geheimnisschutz
(1) Die Server von GMA sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Businesscampuses übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass GMA Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf und den Inhalt der Weiterbildungs- und Informationsangeboten sowie das Verhalten von Unternehmern, Anbietern von Schulungs- und Trainingsangeboten sowie den Mitarbeitern bei der Einrichtung und Durchführung und eines digitalen Weiterbildungs- und Infocenters in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) GMA ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass GMA:
(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;
(b) die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation im Handelsbereich unter Verwaltung selbstständig in den Businesscampus eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich des Businesscampuses für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält;
(c) nicht personenbezogene Daten über den Inhalt der Transaktionen speichert und an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich des Businesscampuses für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält.
(4) GMA wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. GMA behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn GMA aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offen legen muss.
(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von GMA unter [https://businesscampus.digital/datenschutz/] verwiesen.
(6) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf GMA im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
§ 11 Zahlungsdienste
Werden von GMA Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.
§ 12 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit GMA auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber GMA ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 13 Vertragsdauer
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch GMA gem. § 3.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für A insbesondere:
(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, zB Betrug;
(c) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 3 Abs. 2 und 3 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.
(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von A liegen, wie zB Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. GMA ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.



Glückwunsch
Sie haben die Lernkontrolle mit Erfolg bestanden.

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